Frage an Jürgen Hardt von Helmut R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Hardt,
wie halten Sie es mit dem Gesetzesvorschlag zur Beschneidung Minderjähriger Jungen.
Mein Wunsch ist, nicht medizinisch indizierte Eingriffe (Operationen), wie sie die Beschneidung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen darstellt, nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des zu beschneidenden zu genehmigen. Dafür ist mir das derzeit gültige Alter von 14 Jahren für die Religionsmündigkeit zu gering. Daher fordere ich dass Beschneidungen erst nach Erreichen der Volljährigkeit des zu Beschneidenden zulässig sein dürfen.
mfg
Helmut Ruppert
Sehr geehrter Herr Ruppert,
gerne kümmere ich mich um Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Wahlkreis. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich den direkten Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern suche und auch wissen möchte, wer sich an mich wendet. Ein anonymes Portal ist dafür ungeeignet.
Über meine E-Mail-Adresse, mein Internetportal http://www.juergenhardt.de und telefonisch oder per Post erreichen Sie mich auch unmittelbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Jürgen Hardt, MdB