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Jürgen Filius
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Frage von Georg M. •

Frage an Jürgen Filius von Georg M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Filius,

warum gilt in baden-württembergischen Einrichtungen kein generelles Rauchverbot?
Ich bin manchmal in Internetcafes und bin überrascht, weil ich total vollgequalmt werde.

Sogar an einem nicht gesetzlichen Feiertag in BaWü, am Buß-und Bettag 2013, waren an Türken Hinweise, las ich an einer Ulmer Internetcafetür den Hinweis, dass "aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung heute nicht geöffnet werden kann". Ich frage Sie, was diese m.E. Doppelmoral soll?

Mit freundlichen Grüßen,
Mayer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Mayer,

vielen Dank für Ihre Frage. Der Grund für den von Ihnen angeführten Missstand ist denkbar einfach: das entsprechende Gesetz stammt noch von der Vorgänger-Regierung, die in diesem Bereich offensichtlich keinen besonderen Elan zeigte. Der GRÜN/rote Koalitionsvertrag hält dazu fest (S. 48): „Den Nichtraucherschutz werden wir konsequent weiterentwickeln“. Ich gehe davon aus, dass der entsprechende Gesetzesentwurf bald vorliegt. Dabei möchte ich aber ausdrücklich festhalten, dass ich bestimmte Gastronomie-Einrichtungen, die nur über 18-jährigen zugänglich sind, auch weiterhin vom Verbot ausnehmen will, wie auch abgetrennte Nebenzimmer. Bei Internetcafés sehe ich jedoch keinen Grund für eine Ausnahme.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr Jürgen Filius