Frage an Jürgen Filius von Karl H. bezüglich Verkehr
Ihre Antwort an Herrn Stolz vom 8.3.2012
Sehr geeherter Herr Filius,
Sie machen es sich sehr sehr einfach...! - indem Sie sich der Diktion Ihrer Partei anschließen, die Volksabstimmung habe alle Fragen zu S21 abschließend beantwortet.
Stimmen Sie mir zu, dass die VA nur EINE Frage beantwortet hat, nämlich die, ob die Landesregierung nach Möglichkeiten zum Ausstieg aus dem Skandalprojekt suchen sollte???
Halten Sie es für legitim - oder gar "demokratisch" - in diese eine Entscheidung hinein alle anderen Aspekte des Projektes mit hinein zu interpretieren, wie es Ihr -ich mag nicht mehr sagen unser - Ministerpräsident und Ihre Parteifreunde tun?
Halten Sie alle Einwände für irrelevant, die gegen die VA vorgebracht werden:
- es wurde eine verfassungswidrige Finanzierung (Mischfinanzierung) zur Abstimmung gestellt
- der Stresstest war ein Betrug als vorbereitende Maßnahme der VA
- es gab eine amtliche Wählertäuschung durch massive staatliche Desinformation?
(Konkrete Erläuterungen zu diesen drei Punkten findet jederman im Antwortbrief von Valentin Dübbers an MP Kretschmann mit dem Titel "Drei Gründe, warum die Volksabstimmung null und nichtig ist".)
Falls noch nicht geschehen, empfehle ich Ihnen diesen Brief dringend zur Lektüre.
Bitte antworten Sie mir auf meinen Brief nicht mit den mittlerweile bekannten und nicht erträglichen Parteifloskeln!
MfG
Karl Heinle
Sehr geehrter Herr Heinle,
könnte es sein, dass Sie etwas verwechseln? Nirgendwo in meiner Antwort habe ich geschrieben, dass mit der S21-Volkabstimmung ALLE Fragen beantwortet seien. Vom Volk geklärt wurde die Frage, ob Baden-Württemberg an den geschlossenen Verträgen festhalten soll. Mehr nicht, aber auch nicht weniger.
Ihre Unterstellung, die Entscheidung würde irgendwo „hineininterpetiert“ werden, ist für mich ebenso wenig nachvollziehbar. Was meinen denn Sie damit genau?
Ob die Finanzierung verfassungswidrig ist, ist sicherlich eine spannende Frage. Aber bisher wurde die Verfassungswidrigkeit nicht festgestellt, lässt sich somit auch nicht als Argument verwenden.
Der Stresstest wurde nicht so durchgeführt, wie ich es mit gewünscht hätte. Es war jedoch bei der Volksabstimmung bekannt, wie der Stresstest gemacht wurde, und scheidet als Argument gegen die Abstimmung [nicht gegen das Projekt] aus.
Den Vorwurf der massiven Desinformation müssen Sie wohl nicht an die GRÜNEN adressieren, oder?
Im Übrigen habe ich den erwähnten Brief wie auch viele andere gelesen. Die meisten dieser Schreiben haben einen Makel: sie fordern die Landesregierung auf, etwas zu tun gegen das Projekt. Dabei verkennen sie, dass die Landesregierung nicht Bauherrin und nicht Genehmigungsbehörde ist. Sie kann nur nach Recht und Gesetz handeln, nicht aber nach einem politischen Ermessen. Daher auch unser Ansinnen, ein neues Gesetz per VA zu schaffen. Ich darf daran erinnern: das Gesetz hat im Landtag alle GRÜNEN Stimmen erhalten und einige von der SPD. Wäre es dort schon beschlossen worden, wäre „S21“ gestoppt. Wenn Sie sagen, das Projekt verletze seinerseits das geltende Recht, so können nicht die Landesregierung und erst Recht nicht die GRÜNEN das Projekt auf dieser Grundlage stoppen. Dafür sind Gerichte da – in diesem Land gilt die Gewaltenteilung.
Zum Thema „Parteifloskeln“: meine Partei kämpft seit knapp 20 Jahren gegen dieses Unsinnsprojekt. Ich kenne keine andere, die dieses für sich behaupten kann. Aber zu einem politischen Einsatz gehören auch Niederlagen. Es bringt nichts, diese nicht wahrhaben zu wollen. Ich sehe keine Möglichkeit mehr, das Projekt auf der baden-württembergischen Ebene politisch zu stoppen. Es kann durch Gerichte gestoppt werden, durch eine Entscheidung der DB AG oder nach den nächsten Wahlen eventuell durch den Bund. Durch das Land nicht mehr und Sie sollten sich damit abfinden. Meine Aufgabe sehe ich nun darin, den Kostendeckel zu halten – denn Kostensteigerungen sind absehbar, und Vorschläge, das Land soll doch was drauf legen auch. Da wird die nächste Schlacht zu schlagen sein, hoffentlich mir anderem Erfolg.
Freundliche Grüße,
Jürgen Filius, MdL