Frage an Jürgen Filius von David D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Bertreff: Verdeckter Ermittler Simon Bromma -Heidelberg
Zu Beginn des Jahres 2011 – es war gerade Wahlkampf – versprachen die Grünen umfassende Aufklärung in der Spitzelaffäre. Die Vorkommnisse müssten lückenlos aufgeklärt, die Öffentlichkeit und vor allem die Betroffenen umfassend informiert und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Vor allem aber müsse gewährleistet werden, dass sich dergleichen niemals wiederhole.
Nun habe ich gehört, dass die Sperrerklärung beantragt wurde, dass die Polizei nicht wollte, dass das Gericht vollständige Einsicht in die Akten erhält. Das Innenministerium Baden-Württembergs die Akten, die für die Aufklärung der Spitzelaffäre erforderlich sind, dem Gericht vorenthält.
Wo bleibt Ihr Wahlversprechen?
Sehr geehrter H. K., sehr geehrter Herr Demmerle,
vielen Dank für Ihre Anfragen, ich bin so frei, beide in einer Antwort abzuhandeln.
Bei der Aufklärung der „Spitzel-Affäre“ soll keineswegs etwas unter den Tisch gekehrt werden. Im Gegenteil, wir GRÜNE haben gegenüber dem Innenministerium durchsetzen können, dass alle Akten dem Gericht übergeben werden. Der beanstandete „Sperrvermerk“ betrifft nur die Schwärzung personenbezogener Daten, denn gerade im staatlichen Handeln ist der Datenschutz oberstes Gebot. Das Vorgehen ist übrigens ausdrücklich mit dem Landesdatenschutzbeauftragten Klingbeil abgestimmt.
Genauso wird auch das Informationsfreiheitsgesetz ausfallen: es werden nur persönliche Daten geheim gehalten. Der Beauftragte für den Datenschutz wird häufiger als bisher zu Rate gezogen.
Sie können davon ausgehen, dass ich als rechtspolitischer Sprecher dafür stehe, AUSSCHLIESSLICH rechtlich einwandfreie Ermittlungsmethoden einzusetzen. Übrigens konnten wir als Fraktion bereits aufklären, dass es außer des Falls Brenner/Bromma keine weiteren VE gab. Dort, wo kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, was fast immer der Fall ist, wurden die Daten aus der Tätigkeit des VE gelöscht.
Ich persönlich habe große Zweifel an der Angemessenheit des Einsatzes. Es ist jedoch Sache der Justiz, die Legalität zu klären. Politisch steht für mich fest, dass die Aktion sich so nicht wiederholen darf. Dafür wollen meine FraktionskollegInnen und ich sorgen.
Was die Ausweitung der demokratischen Kontrolle über die Polizei angeht, so bin ich im Grundsatz natürlich (zumindest für einen GRÜNEN natürlich) dafür. Als ersten Schritt gilt es in meinen Augen jedoch, die bereits vorgesehenen Instrumente besser zu nutzen. So können beispielsweise die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter („Schöffen“) vielerorts kaum oder gar nicht in ausreichender Zahl berufen werden. Gerade sie stellen aber eine wichtige Kontrollinstanz dar. Ich will mich dafür einsetzen, dass im Rahmen der Ehrenamts-Kampagnen des Landes viel stärker auch für diese Art des Engagements geworben werden soll.
Ich hoffe, alle Fragen somit beantwortet zu haben, wenn nicht, freue ich mich auf Nachfragen.
Ihr Jürgen Filius.