Frage an Jürgen Filius von Viktor R. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Filius,
die Ulmer Feuerwehrgewerkschaft werde würde sich über Antworten auf folgende Fragen freuen
Ich erlaube mir folgende Fragen zu stellen.
+ Werden Sie im Falle Ihrer Wahl sich dafür einsetzen, dass für Feuerwehrbeamte die vorgezogene Altersgrenze von 60 Jahren wieder eingeführt wird ?
+ Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass die Feuerwehrzulage wieder dynamisiert und ruhegehaltsfähig wird ?
+ Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass die Regelungen des Landesbeamtengesetzes bezüglich der Altersgrenze, der Feuerwehrzulage, der Heilfürsorge, der Versorgung und der Dienstkleidung nicht an die Beamten des Einsatzdienst der Feuerwehr, sondern an den Beamten des feurwehrtechnischen Dienstes gekoppeltwird und die Feuerwehrbeamten damit den Polizeibeamten gleichgestellt werden ?
+ Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass auch in Baden-württemberg die Empfehlung der Ständigen Innenministerkonferenz vom Juli 1972 im Feuerwehrgesetz umgesetzt wird, dass hauptberufliches Feuerwehrpersonal in Städten ohne Berufsfeuerwehren, die Einsatzdienst versehen, verbeamtet werden ?
+ Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass das Feuerwehrgesetz - wie in einigen anderen Bundesländern (z.B. in Bayern) geregelt- in Gemeinden ab 50.000 Einwohner mit einer ständige Wache mit einer Mindeststärke einer Staffel ausgestattet werden ?
Mit freundlichen Grüßen
Viktor Rempel
"Werden Sie im Falle Ihrer Wahl sich dafür einsetzen, dass für Feuerwehrbeamte die vorgezogene Altersgrenze von 60 Jahren wieder eingeführt wird ?"
ja
"Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass die Feuerwehrzulage wieder dynamisiert und ruhegehaltsfähig wird ?"
Wir sind offen und gesprächsbereit, was dieses Thema anbelangt. Es werden von uns in dieser Hinsicht sicherlich keinerlei Entscheidungen ohne Miteinbeziehung der Gewerkschaften getroffen.
"Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass die Regelungen des Landesbeamtengesetzes bezüglich der Altersgrenze, der Feuerwehrzulage, der Heilfürsorge, der Versorgung und der Dienstkleidung nicht an die Beamten des Einsatzdienst der Feuerwehr, sondern an den Beamten des feurwehrtechnischen Dienstes gekoppeltwird und die Feuerwehrbeamten damit den Polizeibeamten gleichgestellt werden ?"
Grundsätzlich sind wir für diese Forderung. Allerdings lässt sich nicht jede Regelung eins zu eins übertragen. Deswegen muss hier im Einzelfall geregelt werden. Auch hier werden wir das Gespräch mit den Interessenvertretungen suchen.
"Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass auch in Baden-württemberg die Empfehlung der Ständigen Innenministerkonferenz vom Juli 1972 im Feuerwehrgesetz umgesetzt wird, dass hauptberufliches Feuerwehrpersonal in Städten ohne Berufsfeuerwehren, die Einsatzdienst versehen, verbeamtet werden ?"
Wenn die Landesregierung hier eine gesetzliche Landesregelung einführt, hat dies Konnexitätsfolgen, da das Land in diesem Fall an der Finanzierung beteiligt werden muss. Feuerwehrpersonal ist, wie Sie wissen, kommunales Personal und auf kommunaler Ebene kann es keine Landesbeamten geben. Grundsätzlich sind wir deswegen dafür, dass dies im Entscheidungsbereich der Kommunen bleibt und das Land hier die kommunale Entscheidungshoheit nicht einschränkt.
"Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass das Feuerwehrgesetz - wie in einigen anderen Bundesländern (z.B. in Bayern) geregelt- in Gemeinden ab 50.000 Einwohner mit einer ständige Wache mit einer Mindeststärke einer Staffel ausgestattet werden ?"
Auch in diesem Fall hätte es durch die Konnexität erhebliche finanzielle Folgen für das Land. Deswegen muss hier der tatsächliche Bedarf seriös geklärt werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Filius