Der UN-BRK hat in der Staatenprüfung erhebliche Mängel in der Umsetzung festgestellt. Was wollen Sie unternehmen?
Der UN-BRK hat in der Staatenprüfung erhebliche Mängel in der Umsetzung festgestellt. So werden weiterhin neue WfBM sowie Wohnheime errichtet, um behinderte Menschen eine Inklusive Teilhabe im Leben und der Arbeit zu erschweren. Es werden lohnähnliche Ersatzleistungen von unter 2 Euro pro Stunde gezahlt bei größtenteils 100% erbrachter Leistung, welche jedoch nichtig geredet wird. Die Unternehmen sparen Geld, indem sie Waren billig herstellen lassen. Weiterhin können Sozialämter aus Kostengründen immer noch Leistungen zum eigenständigen Leben Zuhause ablehnen und somit Heimunterbringung erzwingen. Was will Ihre Partei dafür tun, um diese Missstände zu beseitigen?
Wir fordern die vorbehaltlose Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf allen politischen Ebenen. Dafür muss ein verbindlicher Aktionsplan für Hessen ohne Kostenvorbehalt und mit überprüfbaren Zielen und Fristen erarbeitet und verwirklicht werden. Solche Aktionspläne braucht es auch in den Städten und Gemeinden.
Teilhabe am Arbeitsleben ist eine wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Mit der Unterzeichnung der UN-BRK hat Deutschland sich verpflichtet, allen Menschen einen Zugang zu einem offenen und inklusiven Arbeitsmarkt zu gewähren.
DIE LINKE steht deshalb für ein beschäftigungspolitisches Rahmenprogramm, das dem Grundsatz folgt: So wenig Sonderarbeitswelten wie nötig, so regulär wie möglich. Dieses Rahmenprogramm muss im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK festgeschrieben werden.
In Hessen wollen wir mit Förderprogrammen mehr für barrierefreie Arbeitsplätze tun. Schrittweise wollen wir eine tarifliche Entlohnung für Werkstattbeschäftigte, zunächst auf Außenarbeitsplätzen, einführen. Öffentliche Aufträge sollen bevorzugt an Betriebe mit einem hohen Schwerbehindertenanteil, an Integrationsunternehmen und Betriebe mit Integrationsabteilungen vergeben werden.
Auf Bundesebene fordern wir insbesondere:
- Eine Überprüfung aller Gesetze und Verordnungen, ob diese der UN-BRK entsprechen und bei Bedarf entsprechende Änderungen dieser.
- Die Erarbeitung und verbindliche Festschreibung transparenter Kriterien für eine barrierefreie, volle und wirksame Partizipation von Menschen mit Behinderungen und deren Selbstvertretungsorganisationen/Verbände zusammen mit diesen.
- Ein menschenrechtskonformes Bundesteilhabegesetz, das seinen Namen auch verdient und keine Kostenvorbehalte (insbesondere in § 104 SGB IX), Einkommens- wie Vermögensanrechnungen und Zumutbarkeitsprüfungen und kein Zwangspooling vorsieht.
- Das Recht auf persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen für ein selbstbestimmtes Leben in Arbeit, Bildung, Wohnen, Freizeit und im Ehrenamt.
- Gute Arbeit und Einkommen, von denen man leben kann, auch für Menschen mit Behinderungen, einschließlich Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte.
- Die Erhöhung der Beschäftigungsquote auf sechs Prozent und die deutliche sowie spürbare Anhebung der Ausgleichsabgabe, insbesondere für Arbeitgeber:innen, die keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Alle Regelungen müssen beseitigt werden, mit denen die Zahlung der Ausgleichsabgabe verringert werden kann. Die Mittel dieser dürfen nur für die Schaffung und Sicherung inklusiver Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und nicht mehr für institutionelle Förderungen verwendet werden.
- Die Verbesserung der Stellung von Menschen mit schweren sog. geistigen und Mehrfachbehinderungen, psychischen Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen.
- „Eine Schule für Alle!“ - inklusive Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung in allen Entwicklungsphasen; die entsprechende Qualifizierung des Personals und Ausstattung der Einrichtungen.
- Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen durch Umsetzung des „Design für Alle“ bzw. „Nutzen-für-alle-Konzepts“, das bedeutet von Planungen für Barrierefreiheit in allen Bereichen und die Beseitigung bestehender Barrieren.
- Ein umfassendes und wirkungsvolleres Antidiskriminierungsgesetz sowie menschenrechtskonforme Behindertengleichstellungsgesetze gemäß der UN-BRK.