Josip Juratovic MdB
Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 26.08.2022

Sofern Sie also weiterhin bei Ihrem Arbeitgeber angestellt sind, aktuell aber Krankengeld (anspruchsberechtigte Lohnersatzleistungen) erhalten, ist Ihr Arbeitgeber für die Auszahlung der EPP zuständig.

Josip Juratovic MdB
Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 26.08.2022

In den FAQs des Bundesfinanzministeriums heißt es dazu: „Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, insbesondere beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer, sind nicht anspruchsberechtigt.

Josip Juratovic MdB
Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 12.08.2022

. Sie haben Anspruch auf die EPP, wenn sie während des Jahres 2022 (ggf. auch nur für einen Teil des Jahres) in Deutschland gewohnt oder sich gewöhnlich dort aufgehalten (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht) und im Jahr 2022 Einkünfte aus einer der folgenden Einkunftsarten bezogen haben

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