Frage von Heidi R. • 04.08.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 04.08.2022
Der aktuelle Stand ist momentan so, wie ich es in der anderen Antwort auf die Sie sich beziehen.
Der aktuelle Stand ist momentan so, wie ich es in der anderen Antwort auf die Sie sich beziehen.
der aktuelle Stand der Dinge ist so wie ich geschrieben habe. Ansonsten werden wir uns innerhalb der Thematik der Familienzusammenführung auch nochmal dieser Frage widmen.
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben die Erwerbstätigen. Damit wird die Pauschale an rd. 44,8 Mio. Bürgerinnen und Bürger gezahlt.
Um anspruchsberechtigt zu sein, reicht eine kurzfristige Beschäftigung im Jahr 2022 aus.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass Familienzusammenführung im Sinne der Integration und der Aufnahmefähigkeit der Gesellschaft gestaltet werden muss.
Um anspruchsberechtigt zu sein, reicht eine kurzfristige Beschäftigung im Jahr 2022 aus