Ich war bis 2.12.2021im Arbeitsverhältnis in probezeit, seit dem beziehen hier Krankengeld ,wie bekomme ich die energiekostenpauschale?
Sehr geehrter Herr K.,
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben die Erwerbstätigen. Damit wird die Pauschale an rd. 44,8 Mio. Bürgerinnen und Bürger gezahlt. Die Pauschale soll deren drastisch gestiegene erwerbsbedingte Wegekosten abfedern.
Um anspruchsberechtigt zu sein, reicht eine kurzfristige Beschäftigung im Jahr 2022 aus. Gezahlt wird sie an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und an Selbständige. Zum Kreis der Begünstigten zählen auch Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstes. Begünstigt sind auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber).
Zu Ihrem konkreten Fall: Sie haben einen Anspruch auf die Auszahlung der EPP, wenn Sie als Arbeitnehmer im Jahr 2022 anspruchsberechtigende Lohnersatzleistungen, dazu zählt auch das Krankengeld, beziehen und am 1. September 2022 ein gegenwärtiges erstes Dienstverhältnis vorliegt.
Als Arbeitnehmer können Sie die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen, wenn diese nicht vom Arbeitgeber ausgezahlt wird.
Die Energiepreispauschale wird mit der Einkommensteuerveranlagung automatisch gewährt, sofern sie nicht bereits durch den Arbeitgeber oder im Rahmen der Einkommensteuervorauszahlung ausgezahlt wurde und die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Ein besonderer Antrag ist dafür nicht erforderlich.
Weitere Informationen bietet Ihnen die FAQ-Seite des Bundesfinanzministeriums unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic