Sofern Sie also weiterhin bei Ihrem Arbeitgeber angestellt sind, aktuell aber Krankengeld (anspruchsberechtigte Lohnersatzleistungen) erhalten, ist Ihr Arbeitgeber für die Auszahlung der EPP zuständig.
In den FAQs des Bundesfinanzministeriums heißt es dazu: „Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, insbesondere beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer, sind nicht anspruchsberechtigt.
Da ihr Mann am Stichtag 1. September nicht mehr bei einer Firma beschäftigt ist, erhält er in diesen Fällen die EPP nach Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.
. Sie haben Anspruch auf die EPP, wenn sie während des Jahres 2022 (ggf. auch nur für einen Teil des Jahres) in Deutschland gewohnt oder sich gewöhnlich dort aufgehalten (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht) und im Jahr 2022 Einkünfte aus einer der folgenden Einkunftsarten bezogen haben
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben die Erwerbstätigen. Damit wird die Pauschale an rd. 44,8 Mio. Bürgerinnen und Bürger gezahlt.
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben die Erwerbstätigen.