Wie kann es sein, dass Partner von Deutschen im Rahmen des Familiennachzugs Deutsch-Kenntnisse nachweisen müssen, im Ggs. zu Partnern aller anderer EU-Bürger und zahlreicher anderer Gruppen ?
Heute ist das Visum meiner kenianischen Frau, die einen Bachelor in Wirtschaftswissenschaften besitzt, mit der Begründung abgelehnt worden, dass sie keinen A1-Nachweis erbringen könne. Sie war beim ersten Versuch die Prüfung am Göthe-Institut zu absolvieren. Die Ablehnung kann zur Folge haben, dass wir einen Kindergartenplatz für den Jüngsten Sohn verlieren und die Integration extrem erschwert wird. Auch da ich im Rahmen der Fluechtlingshilfe Menschen beim Spracherwerb geholfen habe fühle ich mich im Falschen Film und alleine, da ich meine Frau seit Dezember letzten Jahres nicht mehr besuchen konnte.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Generell gilt: Wer in Deutschland lebt und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.
Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die übersichtlich dargestellt hier zu finden sind:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=9. Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details.
Hier können Sie für weitere Rückfragen die für Sie zuständigen Behörden kontaktieren: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/.
Speziell zum A1-Nachweis: Dieser wird derzeit in einem Gesetzgebungsverfahren überprüft. Hier ist es üblich, das der Entwurf aus dem Innen- und Justizministerium mit den anderen Ministerien abgestimmt wird und Verbände dazu angehört und mögliche Änderungen eingearbeitet werden. Im Laufe dieser Legislatur soll das Kabinett den finalen Entwurf dann verabschieden, so dass das Gesetz dem Bundestag zur Beratung und Abstimmung zugehen kann. Ich rechne damit, dass es im ersten Quartal 2024 zur Abstimmung kommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic