Werden Sie den während der Corona-Pandemie endgültig im Ersten Juristischen Examen durchfallenen Studierenden helfen?
Sehr geehrter Herr Juratovic,
während der Corona-Pandemie haben einige Studierende das Examen nicht bestanden. In Bayern lag die verschönte Durchfallquote, beider auch Notenverbesserer bei der Gesamtzahl berücksichtigt wurden, überdurchschnittlich hoch bei 30%. Unverschönt liegt die Durchfallquote bei über 40% vielleicht 50%.
Werden Sie sich für diese Studenten dahingehend einsetzen, dass die Endnote im Examen mit der Schwerpunktnote ausnahmsweise die 3,7 Punkte zum Bestehen des Examens überschreiten muss, anstatt ohne die Berücksichtigung des Schwerpunktes? Es bedarf hierzu einer Änderung im Deutschen Richtergesetz, einem Bundesgesetz.
Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da es sich um eine Ausnahmeregelung handeln würde, kann dafür kein Bundesgesetz geändert werden. Ausnahmefälle werden nicht in Bundesgesetzen aufgenommen. Als Ausnahmeregelungen sind im Gesetz nur für Notstände, wie zum Beispiel Terrorismus oder Katastrophenfälle vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic