Josip Juratovic
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Frage von Esther A. •

Was können Sie Leuten mit Übergangsgeld raten um Ihre Energiekosten abzudecken?

Hartz 4 Empfänger haben auch kein einkommensteuerpflichtiges Einkommen.
Ich bin nach über 30 Jahren als Krankenschwester im Behindertenwerk in berufl. Reha, beziehe Übergangsgeld. Bitte finden Sie auch für uns eine Lösung!!! Auch ich möchte nicht frieren. Corona und Ukrainekrieg haben soviel gekostet. Da wäre es eine Kleinigkeit auch uns die Energiepauschale zu zahlen.
MfG Esther A.

Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau A.,

vielen Dank. Anspruchsberechtigt sind auch Arbeitnehmer*innen mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen. Zu den anspruchsberechtigenden Lohnersatzleistungen gehört auch Übergangsgeld nach dem Dritten, Fünften, Sechsten oder Siebten Buch Sozialgesetzbuch (§ 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstaben a und b Einkommensteuergesetz).

Kurzum: Ja - auch Bezieher*innen von Übergangsgeld sind anspruchsberechtigt.

Mit freundliche Grüßen

Josip Juratovic