Wann wird der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug endlich abgeschafft?
Sehr geehrter Herr Juratovic,
ich bedanke mich für und beziehe mich hier auf Ihre Antwort vom 12.01.22.
Mein Mann wohnt noch in seinem Heimatland in Afrika und hat daher keinen Aufenthaltstitel oder eine Duldung in Deutschland. Das Chancenaufenthaltsrecht kann also NICHT auf uns, und auch auf viele andere deutsche Staatsbürger*innen mit Partnern in Drittstaaten nicht angewandt werden.
Der Antrag auf Familienzusammenführung gilt laut Auskunft der Behörden nur mit einem bestandenen A1-Zertifikat als vollständig. Ob die Härteregel akzeptiert wird, hängt von der Willkür der Entscheider bei der Botschaft ab.
Mein Mann versucht bereits seit einem Jahr das A1-Zertifikat zu erlangen. Die Bestehensquote des Goethe-Institutes in seinem Heimatland ist außerdem laut einem Plenarprotokoll vom 16. März 2022 (S. 112) unterdurchschnittlich.
Wir wollen endlich zusammen leben!
Daher frage ich Sie, wann der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug für alle endlich abgeschafft wird?
Sehr geehrte Frau G.,
wir bereits geschrieben, werden wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartner weiter daran arbeiten. Ich kann Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider noch kein Datum nennen, wann der Sprachnachweis entfallen wird. Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die übersichtlich dargestellt hier zu finden sind: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=9.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic