Wann wird der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug endlich abgeschafft?
Sehr geehrter Herr Juratovic,
Ich beziehe mich in dieser Frage auf Ihre Antwort vom 09.01.2022. Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre schnelle Antwort.
Leider ist das Chancenaufenthaltsrecht, das Sie in Ihrer Antwort nennen, nicht auf meinen Mann und mich anwendbar, da ich Deutsche und keine Fachkraft bin.
Das bedeutet, dass für uns weiterhin die Hürde des Sprachnachweises für Ehegatten besteht.
Es ist wirklich schwer nachvollziehbar, weshalb verschiedene Bevölkerungsgruppen diesbezüglich verschiedene Rechte haben.
Daher meine Frage an Sie: wann wird der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug für alle endlich abgeschafft?
Vielen Dank
Sehr geehrte Frau. G.
die Frage ist, warum ihr Mann keine Duldung mehr erhält, liegt das nur am Sprachnachweis oder gilt es noch andere Voraussetzungen zu erfüllen?
Haben Sie einen Antrag auf Familienzusammenführung bereits gestellt, das ist ja unabhängig vom Chancen Aufenthaltsrecht?
Sofern Sie verheiratet sind, können Sie seit dem 01.01.2023 bei Erfüllung der Voraussetzungen das Chancen-Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic