Seit 08/2022 beziehe ich Krankengeld. Mein Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Dezember ein Inflationsgeld in Höhe von 1.500 € gezahlt. Warum erhalte ich als Krankengeldbezieher kein Inflationsgeld?
Sehr geehrte Frau C.,
die Einmalzahlung von maximal 3000.-€ ist eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann also in der Regel selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe er die Prämie auszahlt – es sei denn, die Tarifpartner handeln eine Sonderzahlung aus. Diese mögliche Sonderzahlung, befristet bis Dezember 2024, die der Bundeskanzler Olaf Scholz mit den Sozialpartnern abgestimmt hat, um Unternehmen und Beschäftigte zu entlasten, die diese steuer- und sozialabgabenfrei ist.
Auf bisher schon regelmäßig ausbezahlte Sonderzahlungen, die damit ein Gewohnheitsrecht der Beschäftigten sind, können nicht dahingehend umgewandelt werden.
Es besteht also die Möglichkeit innerbetrieblich statt Lohnerhöhungen umzusetzen, die steuer- und sozialabgabenpflichtig sind, Mitarbeitende deutlich zu entlasten und, weil netto, auch die Unternehmen nicht übermäßig zu belasten.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic