Frage von Heidie D. • 03.01.2023
Sehr geehrter Herr Juratovic, Mein Mann war seit August 2020 Krank geschrieben und seit Januar 2022 ausgesteuert. Jedoch hat er einen aktiven Arbeitsvertrag. Hat er Anrecht auf die Inflationsprämie
Antwort von Josip Juratovic SPD • 04.01.2023
Sehr geehrte Frau D.,
die Einmalzahlung von maximal 3000.-€ ist eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann also in der Regel selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe er die Prämie auszahlt – es sei denn, die Tarifpartner handeln eine Sonderzahlung aus.
Es liegt also an dem Arbeitgeber ihres Mannes, ob und in welcher Höhe ihr Mann eine Zahlung erhält.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic