Sehr geehrter Herr Juratovic, ich bin Ehe Frau (48) und besitze subsidärer Schutz. Ich möchte meinen Ehemann(62) +mein Kind (12) nach DE zusammenführen. Muss der Ehemann A1-Sprachnachweis vorlegen?
Ich besitze subsidärer Schutzstatus § 25 Abs. 2 mit abgelehnter Flüchtlingstatus.
Wir sind seit 1991 verheirat. Mein Ehemann und mein minderjähriges Kind wohnen in Syrien.
PS: es ist sehr schwierig, dass mein menn mit 62 deutsch lernt.
Ich bedanke mich für die schnelle Anwort.
MfG
Sehr geehrte Frau W.,
wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.
Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die übersichtlich dargestellt hier zu finden sind:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=9. Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details. Vielleicht wäre es Möglichkeit, dass Sie sich an eine Beratungsstelle für Geflüchtete wenden, die können ihnen dann für ihre private Situation sicherlich am Besten Auskunft geben.
Und aus eigenem Erleben kann ich sagen, dass es äußerst hilfreich ist, wenn man nach Deutschland einwandert, dass man schnellstmöglich die deutsche Sprache lernt. Das macht das Leben erkennbar leichter.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic