Schattenmacht Schufa: Wer stoppt die Datenkrake? Jetzt will die Bundesregierung die Macht der Wirtschaftsauskunfteien beschränken. Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrter Herr Juratovic,
ich appelliere daher an Sie in Ihrer Position als Abgeordneten, sich im
Gesetzgebungsverfahren dafür einzusetzen, die Bedenken und Interessen der
Verbraucher*innen sowie die Europäische Rechtsprechung im Gesetzesentwurf stärker zu gewichten. Es wäre aus meiner Sicht unbedingt erforderlich, dass § 34 – will er die
europäische Rechtsprechung urteilsstimmig abbilden – deutlich macht, dass das Interesse der betroffenen Person das Interesse an der Geheimhaltung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse regelmäßig überwiegt.
Sehr geehrter Herr R.,
Die Gesetzesänderungen im nun sechs Jahre alten BDSG sind überfällig. So werden u.a. die personenbezogenen Daten aus den Sozialen Medien bessergeschützt als bisher und dürfen z.B. von der Schufa nicht mehr genutzt oder gar gespeichert werden. Und am Ende wird das Gesetz nach dem üblichen Verfahren im Bundestag auch konform mit europäischer Gesetzgebung sein.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic