Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Bockling S. •

Meine Frage bezieht sich auf den energiebonus Ich bin seit 7Wochen krankgeschrieben (treppensturz) bekomm ich trotzdem den Bonus (Vollzeitbeschäftigt)

Hallo
Ich bin leider seit einen treppensturz seit 7 Wochen schon krank geschrieben werde ich trotzdem den Bonus bekommen oder muss ich den irgendwo beantragen
MfG

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworten möchte. Sie haben Anspruch auf die EPP, wenn sie während des Jahres 2022 (ggf. auch nur für einen Teil des Jahres) in Deutschland gewohnt oder sich gewöhnlich dort aufgehalten (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht) und im Jahr 2022 Einkünfte aus einer der folgenden Einkunftsarten bezogen haben:

§ 13 Einkommensteuergesetz (Land- und Forstwirtschaft),

§ 15 Einkommensteuergesetz (Gewerbebetrieb),

§ 18 Einkommensteuergesetz (selbständige Arbeit) oder

§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz (Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung).

Alternativ erhalten Sie die EPP ebenfalls, wenn Sie im Jahr 2022 Lohnersatzleistungen wie z.B. Krankengeld erhalten haben. Die Dauer der Tätigkeit ist dabei unerheblich.

Wenn Sie also aktuell Krankengeld erhalten, müssten Sie die EPP von Ihrem Arbeitgeber ausbezahlt bekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic

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