Frage von Sabine G. • 06.10.2022
Mein Mann ist seit Juli 22 krankgeschrieben. Es besteht ein Arbeitsverhältnis. Ich, Ehefrau, bin seit August 21 krank und stehe auch noch im Arbeitsverhältnis. Wer bezahlt die Energiepauschale?
Antwort von Josip Juratovic SPD • 10.10.2022
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank. Sie bekommen die Energiepauschale, wenn in 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat. Sollten Sie es nicht von ihrem Arbeitgeber erhalten haben, müssen Sie die EPP „über den Umweg Steuererklärung im kommenden Jahr“ geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic