Frage von Evelin H. • 14.11.2022
Mein Mann ist seit dem 7.4. 22 krankgeschrieben und wurde zum 1.6.22 gekündigt, hat er Anspruch auf Energiepauschale?
Antwort von Josip Juratovic SPD • 18.11.2022
Sehr geehrte Frau H.,
die EPP erhalten Sie, sofern im Kalenderjahr 2022 ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Da ihr Mann bereits länger krankgeschrieben ist, müssen Sie die EPP vermutlich über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic