Frage von Peter W. • 06.10.2022
Mein Arbeitsplatz ist abgebaut worden, ich bin im Vorruhestand und bekomme unter 1000€ Gehalt. Bekomme ich zum Dezember die Energiepreispauschale wie die Rentner? Wurden wir vergessen worden ?
Antwort von Josip Juratovic SPD • 10.10.2022
Sehr geehrter Herr W.,
die Energiepreispauschale von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind.
Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (siehe § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz) ist kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung. Deshalb wurden Vorruheständler nicht vergessen, sondern gehören nicht zur Zielgruppe der Energiepreispauschale.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic