Frage von Ines K. • 31.07.2023
Ich war bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt drei Wochen als ich krank wurde.steht mir Lohn zu? gekündigt habe ich auch schon fristgerecht!
Antwort von Josip Juratovic SPD • 29.08.2023
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wenn Sie ein reguläres Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber hatten, steht Ihnen selbstverständlich Ihr Lohn zu. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall übernimmt der Arbeitgeber erst nach mindestens 4 Wochen Arbeitszeit. In Ihrem Fall zahlt die Krankenkasse das Krankengeld.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic