Josip Juratovic
SPD
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Frage von Christel M. •

Ich habe einen Minijob, bin seit Anfang April 2022 krank. Arbeitgeber hat 6 Wochen Lohn weiter gezahlt. Steht mir die Energiepauschale zu?

Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen hier keine konkrete Antwort geben kann. Das Bundesfinanzministerium ist für die Abwicklung der Energiepreispauschale zuständig. Am besten Sie wenden Sich mit Ihrer Frage direkt an das Bundesfinanzministerium: Poststelle@bmf.bund.de

Sofern Sie aktuell Krankengeld (anspruchsberechtigte Lohnersatzleistungen) erhalten, ist Ihr Arbeitgeber für die Auszahlung der EPP zuständig.

Ein allgemeines FAQ zur EPP finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic