Ich bin seit Januar 2019 mit meinem senegalesischen Mann verheiratet. Bis jetzt konnte er in seiner Heimat die A1 Sprachprüfung nicht schaffen. Folglich kann er kein Familiennachzugsvisa beantragen.
Sehr geehrter Herr Juratovic, Sie schreiben, dass nachgezogene Ehegatten auch in Deutschland ihre Sprachkenntnisse erwerben können. Aber lt. deutscher Botschaft in Senegal muss das A1 Zertifikat bereits in Senegal erreicht und zum Visaantrag vorgelegt werden. Es wäre in Deutschland mit deutschsprachigem Umfeld viel leichter, deutsch zu lernen und das A1 Zertifikat zu erlangen, als in Senegal. Und ich als deutsche Ehefrau könnte ihn dabei unterstützen. Wir werden seit 4 Jahren von der BRD aufgrund des fehlenden A1 Zertifikats am gemeinsamen Eheleben gehindert, das ist unmenschlich. Im Gesetz steht, dass die Ehe unter besonderem Schutz steht und alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Warum darf mein Ehemann nicht zu mir kommen? Anerkannte Flüchtlinge dürfen Ihre Ehegatten nachholen, ohne dass diese das A1 Zertifikat bereits in ihrer Heimat erlangen müssen. Wie kann es sein, dass ich als Deutsche weniger Rechte habe und bei uns das A1 Zertifikat vorab zwingend verlangt wird
Sehr geehrte Frau S.
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Generell gilt: Wer in Deutschland lebt und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.
Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die übersichtlich dargestellt hier zu finden sind:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=9. Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details.
Hier können Sie für weitere Rückfragen die für Sie zuständigen Behörden kontaktieren: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/.
Aktuell wird geprüft, ob der A1-Sprachnachweis abgeschafft wird.
Der Entwurf aus dem Innen- und Justizministerium mit den anderen Ministerien wird im Laufe des Jahres abgestimmt und Verbände dazu angehört und mögliche Änderungen eingearbeitet. Im Laufe dieser Legislatur soll das Kabinett den finalen Entwurf dann verabschieden, so dass das Gesetz dem Bundestag zur Beratung und Abstimmung zugehen kann.
Ich rechne damit, dass es im ersten Quartal 2024 zur Abstimmung kommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic