Frage von Gerd D. • 06.12.2022
Ich bin Berufsunfähig und seit 16.01.22 mußste mich Arbeitslos melden. Bin seit 6.6.22 in einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und bekomme Übergangsgeld.Warum bekommen ich keine Entlastung.Mfg.
Antwort von Josip Juratovic SPD • 09.12.2022
Sehr geehrter Herr D.,
wenn sie in 2022 aktiv beschäftigt waren (sie geben an ab 16.1. arbeitslos gemeldet zu sein) steht Ihnen die Energiepreispauschale zu. Sie können die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen.
Die Energiepreispauschale wird mit der Einkommensteuerveranlagung automatisch gewährt, sofern sie nicht bereits durch den Arbeitgeber oder im Rahmen der Einkommensteuervorauszahlung ausgezahlt wurde und die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Ein besonderer Antrag ist dafür nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic