Ich bin aufgrund einem anerkannten Arbeitsunfall seit 17.4.23 krankgemeldet. Die 1 inflationsprämie habe ich bekommen. Die zweite (Juni 24) zahlt mir der Arbeitgeber nicht aus. Ist es rechtlich richtig?
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Generell ist es so, dass die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist, bei der er bis zu 3000.- steuer- und abgabenfrei bis Ende 2024 an seine Arbeitnehmer auszahlen kann. Dabei gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Detaillierte Regelungen hierzu sind nicht vorgesehen. Eine Ausnahme von langzeiterkrankten Mitarbeitern halte ich für problematisch, weil die Inflationsausgleichsprämie ihrer Zielsetzung nach weder die Betriebstreue, noch körperliche Belastungen, Anwesenheitszeiten oder gute Leistungen belohnen bzw. ausgleichen soll.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen einen positiven Genesungsverlauf.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic