Frage von Norbert B. • 08.01.2024
Ich bekomme ab Mitte Dezember 23 krankengeld.jetzt bekommen wir einen inflationsausgleich von 2700 € Meine Frage steht der mir auch zu.
Antwort von Josip Juratovic SPD • 11.01.2024
Sehr geehrter Herr B.,
die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, bei der er bis zu 3000.- steuer- und abgabenfrei bis Ende 2024 an seine Arbeitnehmer auszahlen kann. Dabei gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Detaillierte Regelungen hierzu sind nicht vorgesehen. Eine Ausnahme von langzeiterkrankten Mitarbeitern halte ich für problematisch, weil die Inflationsausgleichsprämie ihrer Zielsetzung nach weder die Betriebstreue, noch körperliche Belastungen, Anwesenheitszeiten oder gute Leistungen belohnen bzw. ausgleichen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic