Frage von Selina G. • 23.06.2023
Hallo, Ich bin seit Juli 2022 bei meinem Arbeitgeber angestellt und seit Februar 2023 krankgeschrieben. Beziehe seit april 2023 krankengeld. Bekomme ich trotzdem die Inflationsausgleichsprämie?
Antwort von Josip Juratovic SPD • 27.06.2023
Sehr geehrte Frau G.,
die IAP ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, bei der er bis zu 3000.- steuer- und abgabenfrei bis Ende 2024 an seine Arbeitnehmer auszahlen kann. Dabei gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Detaillierte Regelungen hierzu sind nicht vorgesehen. Eine Ausnahme von langzeiterkrankten Mitarbeitern halte ich für problematisch, weil die Inflationsausgleichsprämie ihrer Zielsetzung nach weder die Betriebstreue, noch körperliche Belastungen, Anwesenheitszeiten oder gute Leistungen belohnen bzw. ausgleichen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic