Hallo, ich bin deutscher Staatsbürger, arbeite als Angestellter und bin Eigentümer von einem Mehrfamilienhaus. Quasi könnte ich sowohl finanziell, als auch Wohnraum mäßig alles nachweisen.
Meine Freundin bzw. Verlobte lebt in Syrien und wir möchten heiraten es ist für Sie fast unzumutbar die deutsche Sprache zu lernen aufgrund von Armut und dem Krieg im Lande. Ich wurde es gerne wenn es möglich wäre Sie unverzüglich nachdem Sie nach Deutschland kommt zur Schule schicken und als Nachweis würde ich auch den Sprachkurs im vorraus bezahlen damit ich das als Vorlage bei Ihnen einreichen kann. Ich bitte Sie mich da zu unterstützen weil wir sehr gerne zusammen leben wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr S.,
einen Antrag auf Familienzusammenführung und die Möglichkeit im Rahmen des neuen Chancenaufenthaltsrechtes, den Sprachnachweis in Deutschland nachzuholen, besteht nur für verheiratete Paare.
Andernfalls benötigt ihre Verlobte andere Voraussetzungen, um nach Deutschland zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic