Josip Juratovic
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Frage von Yvonne G. •

Hallo, ich beziehen seit dem 26.10.22 Krankengeld. Können Sie mir sagen ob ich Anspruch auf den Inflationausgleich habe und wenn ja, wer bezahlt diesen. Die Krankenkasse oder der Arbeitgeber?

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Frau G.,

die Einmalzahlung von maximal 3000.-€ ist eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann also in der Regel selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe er die Prämie auszahlt – es sei denn, die Tarifpartner handeln eine Sonderzahlung aus.

Es liegt also an ihrem Arbeitgeber, ob und in welcher Höhe er eine Sonderzahlung leistet.

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic