Habe ich Anspruch auf die Energiepreispauschale und wie kann ich sie in meinem Fall erhalten ?
Lieber Herr Juratovic,
bin zufällig auf Ihre Frage/Antwortseite aufmerksam geworden und nehme Ihre Orientierungshilfe dankbar an.
SACHVERHALT
Es bestand ein Arbeitsverhältnis auf Basis "Gleitzone". Ich bin seit 24.12.21 bis heute schwer erkrankt. Erst Lohnfortzahlung, danach jetzt Krankengeld ausdrücklich als "Lohnersatzleistung".
Während der erkennbar gewordenen Langzeiterkrankung, hat mich der Arbeitgeber im Frühjahr abgemeldet, mit der Zusage, mich wieder anzumelden sobald ich gesund bin.
Daher meine Frage, ob dieser Arbeitgeber dennoch die Pauschale auszahlen muß, oder wie ich ansonsten dazu gelange, zumal ich z.Zt. von der Verpflichtung zur Abgabe einer eigenen Steuererklärung befreit bin (niedriges Einkommen).
Vielen Dank für Ihre Mühewaltung,
R. W.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ja, Sie haben einen Anspruch auf die Energiepreispauschale, da Sie im Jahr 2022 in einem Arbeitsverhältnis standen und auch noch Lohnersatzleistungen beziehen.
Die Auszahlung findet normalerweise, wie Sie bereits sagten, über eine Abrechnung per Steuererklärung statt. Da Sie in Ihrem Fall aber keine Steuererklärung abgeben, müssten Sie sich trotzdem an ihr zuständiges Finanzamt melden und dort Einzelheiten abklären, da Sie mit der Auszahlung evtl. auch über ihren steuerlichen Freibetrag hinauskommen.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic