Frage von Uta S. • 01.10.2022
Guten Tag, neben meinem Krankengeld ( seit 5/2022) erhalte ich vom AG einen Kra kengeldzuschuss nach TVöD. Die Energiepreispauschale aber habe ich nicht erhalten. Ist das so korrekt?
hätte die Energiepreispauschale nicht in diesem Falle auch über den AG ausgezahlt werden können/sollen?
Antwort von Josip Juratovic SPD • 05.10.2022
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für ihre Anfrage.
Sie haben ebenso Anspruch auf die 300-Euro-Energiepauschale, sofern der Arbeitsvertrag weiterhin besteht. Im Unterschied zum aktiven Arbeitnehmer bekommen Sie die EPP jedoch nicht über das Gehalt ausbezahlt.
Sie müssen selbst aktiv werden und die EPP „über den Umweg Steuererklärung im kommenden Jahr“ geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic