Familienzusamenführung
Sehr geehrte Herr Juratovic,
Gibt's es Alter Beschränkung wegen A1 weil er ist Rentner in Bosnien?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Könnten Sie bitte Ihre Anfrage nochmal genauer erläutern?
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic
Sehr geehrte Frau B.
grundsätzlich müssen alle volljährigen Personen, die in Deutschland Aufnahme finden wollen, einen Sprachnachweis erbringen!
Personen, die nachweislich wegen einer Erkrankung oder Behinderung keine deutschen Sprachkenntnisse mehr besitzen oder die deutsche Sprache nicht erlernen können, können vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse befreit werden.
Allerdings, die Thematik um die Abschaffung des Sprachnachweises vor Einreise im Ehegatt*innen und Familiennachzug ist mir sehr gut bekannt. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle versichern, dass innerhalb der Koalition alle Argumente zu der Problematik ausgetauscht sind und an einer Umsetzung des Koalitionsvertrag gearbeitet wird.
Für mich als ehemaliger Integrationsbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion genießt die Abschaffung des Sprachnachweises bzw. beschleunigte Visavergabe eine hohe Priorität.
Nach meinen Informationen wird der Entwurf aus dem Innen- und Justizministerium mit den anderen Ministerien im Laufe dieser Legislatur noch abgestimmt und Verbände dazu angehört und mögliche Änderungen eingearbeitet. Im Laufe dieser Wahlperiode soll das Kabinett den finalen Entwurf dann verabschieden, so dass das Gesetz dem Bundestag zur Beratung und Abstimmung zugehen kann.
Wann genau es zu einer möglichen Abstimmung kommt, kann ich Ihnen leider zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen trotzdem mit meiner Antwort helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic