Familiennachzug
Sehr geehrter Herr Juratovic
Darf man mit ein Aufenthaltserlaubnis auf paragraph 25b abs.1 s.1 Familienzusammenführung beantragen?
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Generell gilt: Die Aufenthaltserlaubnis darf dem Ehegatten und dem minderjährigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Absatz 1 besitzt, nur aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erteilt werden.
Das heißt, man solche humanitäre oder völkerrechtliche Gründe vorlegen muss.
Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die übersichtlich dargestellt hier zu finden sind:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=9. Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details.
Hier können Sie für weitere Rückfragen die für Sie zuständigen Behörden kontaktieren: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic