Energiepauschale für Unfallrentner BG/ neue Entscheidung?
Sehr geehrter Herr Juratovic,
ich habe eine grundsätzliche Frage zur Zahlung der Energiepauschale.
Mein Sohn bezieht durch einen Unfall, den er nicht verschuldet hat, eine gesetzliche Unfallrente der Berufsgenossenschaft.
Da er nicht in der Lage ist, einer Tätigkeit nachzugehen, muss er seinen Unterhalt ausschließlich mit dieser Rente bestreiten.
Die Bezieher einer BG Rente werden, nach wie vor, bei der Zahlung der Energiepauschale nicht berücksichtigt und werden somit doppelt bestraft.
Wie wird diese Ungleichbehandlung der Rentner, die absolut nicht gerecht ist, begründet? Für mich ist diese Entscheidung völlig unverständlich.
Gibt es im Bundestag einen Denkansatz, diese Entscheidung zu korrigieren? Das wäre dringend erforderlich.
Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
M. H.
Ihr Unverständnis über diese Ungleichbehandlung kann ich nachvollziehen. Die berufsständischen Versorgungseinrichtungen beruhen auf Landesrecht. Ob die Rentnerinnen und Rentner dieser Versorgungswerke eine Energiepreispauschale erhalten, ist deshalb eine Frage, die auf Landesebene beantwortet werden muss. Deshalb ist auch keine Entscheidungsmöglichkeit im Bundestag gegeben.