Elternunterhalt Kindereinkommengrenze Inflation Anpassung
Seht geehrte Herr Juratovic, maßgeblich für den Elternunterhalt ist die Summe aller Bruttoeinkünfte des Kindes. Die Grenze für diese Einkünfte beträgt 100.00€. Für die Kinder der Empfänger der Leistung: Grundsicherung im Alter wurde diese Grenze bereits 2003 festgelegt.
Aufgrund der Inflation seit 2003, die insgesamt hochgerechnet um fast 40% gestiegen ist , ist vieles angepasst worden wie zum Beispiel Mindestlöhne, Versicherungspflichtgrenze etc. Nun fragen wir uns, wieso die Grenze für den Elternunterhalt gleich bleibt? Durch Inflation und die derzeitige Aussicht ist ein Gehalt von 100.000€ brutto im Jahr nicht mehr das, was es mal war und macht es vielen auch mit höherem Einkommen nicht mehr möglich ihre Eltern finanziell zu unterstützen. Es wurden bisher keine Pläne vorgestellt oder offen angesprochen. Gibt es überhaupt welche? Wir hoffen sehr von Ihnen gehört zu werden und eine Stimme zu bekommen, indem dieses wichtige und aktuelle Thema aufgegriffen wird.
Sehr geehrter Herr K.,
der Bundestag hat das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) am 07.11.2019 beschlossen und zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Also nicht wie von Ihnen genannt in 2003. Vorher gab es lediglich eine Grenze beim sogenannten Selbstbehalt (zuletzt € 1.800,00), also dem Betrag, welcher dem Unterhaltsverpflichteten auf jeden Fall belassen werden muss. Eine Anpassung dieser hohen Freigrenze ist momentan nicht zu erwarten.
Dieses regelt den Elternunterhalt ab 2020 neu:
Seit dem 01.01.2020 sind Kinder ihren Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von € 100.000,00 zum Unterhalt verpflichtet. Zuvor gab es diese Grenze nicht, es kam lediglich auf den Selbstbehalt an.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic