Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Abdulgani T. •

Ehefrau Nachzug

Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 09.01.2023
Sehr geehrt Frau G.,

am 01.01.2023 ist das neue Chancenaufenthaltsrecht in Kraft getreten. Dort wird auch die Familienzusammenführung neu geregelt und in diesem Zusammenhang auch das Erfordernis des Sprachnachweises vor Einreise gestrichen. Es gilt allerdings die Verpflichtung, die Sprachkenntnisse unverzüglich im Inland zu erwerben.

Das war ihr Antwort. Das ist nicht konkret genug. Inland meinen Sie damit nach dem Einreise in Deutschland zu erwerben. (Es geht um meine Ehefrau)
Trotz alledem will der Deutsche Konsulat in Türkei A1 Sprach Nachweis haben.
Ich bin Deutsche Staatsbürger. Geschäftsmann, Arbeitgeber, Steuerzahler. Eigene Einfamilienhaus.
So viele Hürden muss man überwinden für nichts. Jeder andere Flüchtling oder EU Bürger darf seine Ehefrau ohne A1 Sprach Nachweis nach Deutschland holen. Wir als Deutsche Staatsbürger (Unsere Ehefrauen)müssen eine A1 Zertifikat vorlegen müssen. Wo ist der logik hier.
Herzliche Grüße. T.

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T.,

wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis. Das gilt für alle Menschen gleichermaßen.

Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die übersichtlich dargestellt hier zu finden sind:

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=9. Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details. 

Und aus eigenem Erleben kann ich sagen, dass es äußerst hilfreich ist, wenn man nach Deutschland einwandert, dass man schnellstmöglich die deutsche Sprache lernt. Das macht das Leben erkennbar leichter.

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic

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