Frage von Gerd D. • 26.12.2022
Bekomme ich die Energie pauschale ? Ich bin seit Juni 2020 Berufsunfähig. Am 16.01.2022 bin ich ausgesteuert. Ich habe nicht gekündigt, wurde nicht gekündigt und es gibt auch keinen Aufhebungsvertrag .
Antwort von Josip Juratovic SPD • 04.01.2023
Sehr geehrter Herr D.,
der Anspruch auf eine Energiepreispauschale entsteht, wenn ein Arbeitnehmer in 2022 ein aktives Beschäftigungsverhältnis hat oder hatte. Wir die Energiepreispauschale nicht vom Arbeitgeber ausgezahlt, kann der Arbeitnehmer die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen.
Die Energiepreispauschale wird mit der Einkommensteuerveranlagung automatisch gewährt, sofern sie nicht bereits durch den Arbeitgeber oder im Rahmen der Einkommensteuervorauszahlung ausgezahlt wurde und die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Ein besonderer Antrag ist dafür nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic