Frage an Josip Juratovic von Ulrich B. bezüglich Bundestag
Seit langer Zeit steht eine Begrenzung der Zahl der Abgeordneten im Raum, aber ich vermisse eine konsequente und erfolgversprechende Auseinandersetzung mit dieser wichtigen Frage in der Form, daß der nächste Bundestag ab 2021 entsprechend begrenzt sein wird! Welche Schritte unternimmt die SPD-Fraktion, welche unternehmen Sie persönlich, um hier voranzukommen?
Mit freundlichen Grüßen . B.
Sehr geehrter Herr Barhelmes,
vielen Dank für ihre Anfrage zur Frage der Wahlrechtsreform.
Meine Fraktion hat hierzu bereits einen Vorschlag unterbreitet, da die interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Wahlrechtsreform und zur Verkleinerung des Bundestages unter Leitung des Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble sich bisher auf keinen gemeinsamen Nenner einigen konnte.
Mit unserem zweistufigen Brückenmodell schlagen wir einen Kompromiss vor, der einerseits einer weiteren Vergrößerung des Bundestages entgegenwirkt und andererseits den Weg für eine nachhaltige Wahlrechtsreform bereitet. Ich bin davon überzeugt, dass unser Kompromissvorschlag für die Mehrheit der Fraktionen im Deutschen Bundestag akzeptabel ist – er schafft die dafür notwendige Grundlage. Dabei müssen wir die Chance nutzen, um jetzt die Weichen für die Parität und die Modernisierung der Parlaments- und Wahlkreisarbeit zu stellen.
Konkret bedeutet dies, dass wir in einem ersten Schritt mit Wirkung bereits zur Wahl 2021 eine Übergangsregelung mit einer absoluten Mandatsobergrenze von 690 Abgeordneten einführen und dies mit der Einführung einer Paritätsregelung zur gleichmäßigen Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag verbinden. In einem zweiten Schritt schlagen wir vor, eine Reformkommission aus Abgeordneten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Bürgerinnen und Bürgern einzusetzen, die sich mit gegenwärtig diskutierten Reformalternativen für das personalisierte Verhältniswahlrecht auseinandersetzt und Empfehlungen für eine Wahlrechtsreform sowie zur Modernisierung der Parlaments- und Wahlkreisarbeit erarbeitet.
Als SPD-Bundestagsfraktion sind wir zuversichtlich, noch in dieser Legislaturperiode eine Wahlrechtsreform verabschieden zu können. Die Einigung über die Übergangsregelung mit einer Mandatsobergrenze von 690 Abgeordneten wäre ein wichtiger erster Schritt.
Die Bedeutung der Abgeordneten zeichnet sich durch ihre Arbeit und ihren Einsatz für unsere Demokratie aus – vor allem für die Menschen in den Wahlkreisen. Die Reduzierung der Anzahl von Wahlkreisen erschwert diese wichtige Arbeit immens, da die Wahlkreisgröße einen Einfluss auf die Arbeit vor Ort hat.
Ich betreue neben meinem Wahlkreis Heilbronn noch zwei weitere Wahlkreise – Neckar-Zaber und Odenwald-Tauber – und weiß deshalb, was eine Vergrößerung der Wahlkreise an Herausforderungen mit sich bringen würde.
Darüber hinaus schlagen wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eine Reformkommission vor, in der wir die praktischen Auswirkungen analysieren und bewerten wollen: mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Abgeordneten und Bürgerinnen und Bürger.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic