Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Tobias H. •

Frage an Josip Juratovic von Tobias H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Juratowich,

wie stehen Sie zum NetzDG und muss dieses eventuell verbessert werden, zum Beispiel um rechtsstaatlichen Bedenken Rechenschaft zu tragen oder um noch effektiver gegen "Hasskommentare" in Sozialen Medien vorgehen zu können?

Mit freundlichen Grüßen

T. H.

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. August.

Sie sprechen hier ein sehr wichtiges und hochaktuelles Thema an. Für mich steht fest: Hasskommentare haben keinen Platz in unserer Gesellschaft. Die sozialen Netzwerke geben uns die Möglichkeit, offen über gesellschaftliche und politische Themen zu diskutieren und diese Chance sollten wir auch nutzen – jedoch dürfen hier keine verletzenden, rassistischen und diskriminierenden Worte fallen. Ich denke, an diese Regel kann und sollte sich jeder halten.

Die gegenwärtig erlebbaren Veränderungen des gesellschaftlichen Diskurses im Netz und insbesondere in den sozialen Netzwerken werden häufig mit Begriffen wie Fake News und Hassrede umschrieben. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ein digitales Umfeld zu schaffen, in dem Verleumdung, Verunglimpfung, Beleidigung und gezielte strafbare Falsch-meldungen keinen Platz haben.

Das am 30.6.2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz schafft nun die Voraussetzungen, die Rechtsdurchsetzung in den sozialen Netzwerken endlich zu verbessern. Daher habe ich für dieses Gesetz auch meine Stimme gegeben. Dadurch werden in Bezug auf strafbare Inhalte verbindliche Standards für ein wirksames und transparentes Beschwerdemanagement bei sozialen Netzwerken gesetzt.

Betreiber sozialer Netzwerke werden verpflichtet, offensichtlich strafbare Inhalte spätestens nach 24 Stunden, kompliziertere Fälle in der Regel binnen sieben Tagen zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen oder zu sperren. Sie müssen ein leicht erkennbares, unmittelbar er-reichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über straf-bare Inhalte anbieten und darüber künftig öffentlich Bericht erstatten. Zudem müssen die Netzwerke alle Nutzer, die sich über rechtswidrige Inhalte beschwert haben, über ihre Entscheidungen informieren.

Das Recht auf Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und schützt die offene Diskussion in einer lebendigen Demokratie. Aber: Die Meinungsfreiheit endet da, wo das Strafrecht beginnt. Für strafbare Hetze, Verunglimpfung oder Verleumdung darf in den sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein, wie auf der Straße. Daher ist auch ein stärkeres zivilgesellschaftliches Engagement, um beispielsweise Betreiber auf entsprechende Inhalte hinzuweisen und Rechtsverletzungen anzuzeigen, sehr wichtig. Auch müssen Politik und Gesellschaft immer wieder deutlich machen, dass wir nicht bereit sind, Hassreden und rechtsverletzende Äußerungen zu akzeptieren – online wie offline. Wenn in Diskussionen die Würde von Menschen angegriffen oder diese diffamiert werden, muss entschieden widersprochen werden und ggf. unter Strafe gestellt werden.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre E-Mail und verbliebe mit den besten Grüßen

Josip Juratovic

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