Frage an Josip Juratovic von Ralf L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Juratovic,
Wie erklären Sie sich den aktuellen Offenbarungseid der Regierungskoalition in Sachen Scheitern des Rauchverbots auf Bundesebene? Was haben Sie persönlich dazu beigetragen? Sind Sie für oder gegen den Schutz von Nichtrauchern?
Mit freundlichem Gruß
Ralf Leinz
Sehr geehrter Herr Leinz,
was beim Nichtraucherschutz veranstaltet worden ist, ist mehr als ärgerlich. Ich bin für einen umfassenden Nichtraucherschutz, der bundesweit gilt. Es kann aus meiner Sicht nicht sein, dass ein Flickenteppich von 16 verschiedenen Landesregelungen entsteht.
Die Bundeskanzlerin hat den Nichtraucherschutz jetzt zur Chefsache erklärt. Das ist gut und richtig so. Ich hoffe, dass bei den jetzt anstehenden Gesprächen mit den Ministerpräsidenten eine Lösung gefunden wird, die den berechtigten Interessen der Nichtraucher gerecht werden. So ärgerlich der Vorgang um den Nichtraucherschutz auch ist, so deutlich zeigt dieser aber auch, dass das Justizministerium seiner Aufgabe als Verfassungsministerium nachkommt. Es prüft Gesetzentwürfe auf ihre Verfassungskonformität. Erst wenn das BMJ gegen ein Gesetz keine verfassungsrechtlichen Bedenken hat, beschließen Bundeskabinett, Bundestag und auch der Bundesrat ein solches Gesetz.
Ich selbst habe den Gruppenantrag zum Nichtraucherschutz unterstützt und meine Position in einem „Pro und Contra“ in der Heilbronner Stimme dargelegt. Hier mein damaliges Statement, zu dem ich unverändert stehe:
Ich spreche mich für ein Verbot des Rauchens in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Behörden und Rathäusern, Bahnhöfen und im ÖPNV aus. Das unfreiwillige Einatmen der im Tabakrauch enthaltenen Giftstoffe, das Passivrauchen, verursacht in Deutschland nach den Berechnungen des Deutschen Krebsforschungszentrumsjährlich mehr als 3300 vermeidbare Todesfälle unter Nichtrauchern. Mit einem Nichtraucherschutzgesetz, vermeiden wir viel Leid, Krankheit und Tod von Menschen, die selbst nicht rauchen. Wir könnten damit die Zahl der koronaren Herzerkrankungen, Schlaganfälle, chronischer Lungenkrankheiten und Krebs sichtbar senken.
Einen Schutz vor Passivrauchbelastung gibt es bis heute in Deutschland faktisch nicht. Die Souveränität des Einzelnen zur Entscheidung , ob er sich Tabakschadstoffe aussetzen will oder nicht, ist in Deutschland aktuell nicht gegeben.
Die Gastronomie ist auch im eigenen Interesse aufgerufen, beiden Kundeninteressen (Nichtraucher und Rauchern) und gerade auch den Interessen ihrer Beschäftigten gerecht zu werden. Immerhin wünschen 59% der Deutschen eine rauchfreie Gastronomie. Also gilt es, mehr rauchfreie Räume zu schaffen. Die freiwillige Selbstverpflichtung des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) rauchfreie Räume zu schaffen, hat dies bisher nicht zufrieden stellend erreicht. In der EU hat bereits die überwiegende Mehrheit der Staaten den Nichtraucherschutz gesetzlich verankert und damit keine schlechten Erfahrungen gemacht Im besonders schützenswerten öffentlichen Raum sind vor allem die Bundesländer gefordert. In der Wahrnehmung ihres Hausrechts könnten schon viele verbindliche rauchfreie Zonen geschaffen werden. Doch die Realität zeigt, dass Bürgerinnen und Bürger bei Behördengängen, in Schulen und Universitäten oder beispielsweise bei der Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs oft unausweichlich einer Passivrauchbelastung ausgesetzt sind.
Ich bin gegen eine Hetzkampagne gegenüber den Rauchern, doch die betroffenen Nichtraucher können, selbst wenn sie es wollten, diesen Gesundheitsrisiken nicht ausweichen, deshalb bin ich für ein Nichtraucherschutzgesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic