Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Silke K. •

Frage an Josip Juratovic von Silke K. bezüglich Familie

Hallo, ich habe eine Frage, welche nicht nur mich beschäftigt- wieso wird in der Politik immer über Erhöhungen von Arbeitslosengeld , Mindestlohn...oder Wahlkampf damit gemacht wird - aber keiner spricht über selbständige Frauen in der Schwangerschaft. Ich bin selber selbständig und nicht nur ich auch andere überlegen ob man sich das *antun will* sowas ist doch traurig wenn man das in Deutschland überlegen muss wie man als selbständige schwangere Frau das meistert und es ist traurig, dass man so schell wie möglich wieder arbeiten muss um die fix kosten im Unternehmen zu decken. Selbständige Frauen können kein Jahr zu hause bleiben und bekommen Geld. Wieso gibt es da nichts was man dafür entwickeln kann eine Art Versicherung oder eine Art Zahlungsvorichtung wo man was einzahlt was dann zu tragen kommt wenn man es benötigt. Über alles wird sich Gedanken gemacht aber über dieses Thema nicht und dann wundert man sich ,dass Deutschland kinderarm ist.

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Koger,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Rechten selbstständiger Frauen in der Schwangerschaft. Wir verstehen die oftmals schwierige Situation von Selbstständigen und setzen uns dafür ein, rechtliche Schritte vorzunehmen, die gerade selbstständigen Müttern helfen können.

Gerne beantworte ich Ihren Brief und gehe dabei auf einige Leistungen ein, die selbstständigen Frauen in und nach der Schwangerschaft zustehen:

Elterngeld und ElterngeldPlus

Selbstständige können natürlich vom Elterngeld profitieren. Wenn Selbstständige kein Mutterschaftsgeld erhalten, wird das Elterngeld gleich nach der Geburt des Kindes ausgezahlt. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach der Differenz zwischen dem monatlichen Durchschnittseinkommen vor der Geburt und dem monatlichen Durchschnittsein-kommen während des Elterngeldbezugs. Der maximale Betrag ist 1.800 Euro im Monat.
Das ElterngeldPlus ist für Selbständige ebenfalls attraktiv. Dadurch können sie die Bezugsdauer des Elterngeldes verlängern. Denn es ist verständlich, dass sich einige Selbst-ständige während der Elternzeit gleichzeitig um ihre Arbeit kümmern müssen. Maximal 30 Stunden pro Woche sind erlaubt. Der Gewinn wird anschließend mit dem Elterngeld verrechnet. Auf der Internetseite des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben Sie die Möglichkeit, den Betrag selbst zu errechnen: http://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner

Mutterschaftsgeld

Gesetzliche versicherte selbstständige Frauen können während der Schwangerschaft und nach der Geburt bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen beziehen, die ärztliche Betreuung, Hebammenhilfe, Versorgung mit Arzneimitteln, Entbindung, häusliche Pflege, Haushaltshilfe und Mutterschaftsgeld umfassen. Selbstständige haben dann Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und dort einen Tarif haben, der den Anspruch auf Krankengeld sichert. Wenn Selbstständige privat versichert sind, dann kriegen sie kein Mutterschaftsgeld. Sie müssen sich deswegen bei ihrer Versicherung er-kundigen, welche Leistungen sie erhalten können.

Wir als SPD arbeiten stets daran, die Situation von selbstständigen Frauen zu verbessern: Im Februar 2017 verabschiedete der Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“, in dem verankert ist, dass privat krankenversicherte selbstständige Frauen während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz finanziell besser abgesichert werden. Selbstständige Frauen mit privater Krankentagegeldversicherung haben während der Mutterschutzfristen einen Anspruch auf Zahlung des Krankentagegeldes. Sie können danach selbst entscheiden, ob sie während der letzten Wochen vor und den ersten Wochen nach der Geburt des Kindes ihrer Arbeit gar nicht oder nur teilweise nachgehen wollen. Dies ermöglicht den Frauen sich aus eigenen Mitteln eine Auszeit zu nehmen. Das Gesetz ist am 1. März 2017 in Kraft getreten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen und wünsche Ihnen alles Gute.

Ihr
Josip Juratovic

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