Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Frank S. •

Frage an Josip Juratovic von Frank S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Juratovic,

anschließend an Ihre informative Antwort zur Frage nach der Europa Resolution 2079 von Herrn Brauch, folgende Frage:

Wie von Ihnen erwähnt soll die Studie Projekt Petra „Kindeswohl und Umgangsrecht“ des BMFSFJ für eine zeitgemäße Gesetzesanpassungen im Umgangsrecht zum Wohl der Kinder dienen.

Das Familienministerium hat nun während Studie neue Vorgaben für die Teilnahme an der Befragung dem durchführenden Institut vorgegeben:
Es werden in die Befragung keine von ihren Kindern entfremdete Mütter und entfremdete Väter eingebunden, ohne die Zustimmung beider Elternteile?!

D.h. letztendlich, entfremdete Elternteile die teilnehmen wollten, die stark eingeschränkten oder überhaupt keinen Kontakt zu Ihren Kindern haben, wie auch der Versender dieser Zeilen, bleiben bei der Befragung außen vor?! Dies sind doch aber gerade DIE (UNGELÖSTEN) PROBLEMFÄLLE, die die Kinder belasten und ggf. sogar krank machen!

Eltern-Kind-Entfremdungen (PAS=Parental-Alienation-Syndrom) betrifft jedoch i.d.R. die wehrlosen Kinder, bei denen – diplomatisch formuliert - mind. ein Elternteil bewusst oder unbewusst nicht mehr in der Lage ist/Willens ist gemeinsam im Interesse seines Kindes mit dem anderen Elternteil zu sprechen. Gerade in diesen Problemfällen werden Sie wohl viele Missstände finden, analysieren und nach zeitgemäßen Vorbeugemaßnahmen (Umgangsmodelle) finden können.

Selbst die durchführende Forschergruppe äußerte in einem persönlichen Kontakt Bedenken, ist jedoch an die Vorgaben gebunden und gab den Hinweis sich an das Bundesministerium zu wenden.

Letztendlich wirft sich bei diesem Vorgehen die Frage auf (u.a. auch weil scheinbar nicht nur meine Nachfragen unbeantwortet bleiben): Will man von Seiten des BMFSFJ durch die neue Vorgabe ein ganz bestimmtes Ergebnis, eine Art Gefälligkeitsstudie erhalten?

Es hinterfragt ein entfremdeter Vater in der Hoffnung zukünftig anderen Kindern Entfremdungen zu ersparen.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Schäfer

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schäfer,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich kritisch mit der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ auseinandersetzen.

Zunächst möchte ich mein Bedauern über Ihre aktuelle familiäre Situation ausdrücken und hoffe, dass sich diese zukünftig verbessern wird.

Die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ wird ergebnisoffen durchgeführt. Das Studienteam der Universität Bremen schreibt auf seiner Facebookseite: „Wir möchten an dieser Stelle noch einmal unterstreichen, dass wir untersuchen möchten, wie es den Kindern und Jugendlichen mit den realisierten Umgangsregelungen geht, wie die Umgangsvereinbarungen zustande gekommen sind und wie sie sich auf das Wohlbefinden und die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen auswirken. Ziel der Befragung ist, anhand der Erkenntnisse aus den Interviews zu schauen, wie Familien und vor allem die Kinder im Rahmen von Umgangsregelungen besser unterstützt werden können. Wir haben uns strengen wissenschaftlichen Kriterien verschrieben und gehen unvoreingenommen vor. Das bedeutet, dass wir keine Vorannahmen bezüglich der Qualität unterschiedlicher praktizierter Umgangsmodelle haben. Wir favorisieren also im Voraus kein spezifisches Umgangsmodell. Vielmehr sind wir neugierig welche Konstellationen sich für welche Kinder besonders förderlich erweisen. Insgesamt streben wir an, dass unsere Stichprobe einen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung abbildet.“

Wie Sie in Ihrer E-Mail richtig schreiben, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Vorgabe gemacht, dass für die Studienteilnahme das Einverständnis des Sorgerechtsinhabers vorliegen muss (das können beide Elternteile sein, aber in bestimmten Fällen auch das Jugendamt). Damit besteht die Gefahr, dass bestimmte Fälle in die Studie nicht miteinbezogen werden und die Studie keinen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung abbildet.

Meine Recherchen haben ergeben, dass diese Problematik bereits vom Forscherteam der Universität Bremen an das BMFSFJ weitergeleitet wurde. Es soll Gegenstand der Gespräche in den nächsten Beiratssitzungen sein.

Letztendlich kann Ihnen die Frage nach dem Grund für die gemachten Vorgaben nur das Ministerium selbst beantworten. Allerdings kann ich mir eine systematische Beeinflussung des Studienergebnisses nur sehr schwer vorstellen, denn niemand kann ernsthaft eine Entfremdung eines Kindes von Vater oder Mutter wollen. Schließlich geht es um das Kindeswohl.

Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic

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