Frage an Josip Juratovic von Martin N. bezüglich Gesundheit
seit Jahren geistert in den Medien das Schreckgespenst von der Unbezahlbarkeit unseres Gesundheitssystems als auch der Renten un Pflege umher. Dafür bietet die Schweiz iein funktionierendes Beispiel:Dort gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze, wie be uns, , wo sich jeder Besserverdiennende aus derVerantwortung gegenüber der Solidargemeinschaft stehlen kann. Nein, dort ist jeder - und verdiene (bekomme) er auch ein noch so hohes Monatseinkommen in der gesetzlichen Sozialversicherung und bezahl seine prozentualen Beiträge.
Warum gibt es keine Vorschläge in dieser Richtung, wenn sich die Debatten wieder um den sog. Pflegenotstand drehen? Oder sind die Parteien im Bundestagvor der Wirtschaftsmacht der Versicherungskonzerne bereits in die Knie gegangen?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Nied
Sehr geehrter Herr Nied,
ich danke Ihnen für Ihren Brief vom 09. Juli 2104 in dem Sie mir Ihre Sorgen über die Unbezahlbarkeit des Gesundheitssystems sowie den Pflegenotstand in Deutschland schildern. Auf dieses breitgefächerte Thema kann ich in diesem Brief leider nicht ausführlich eingehen, aber ich werde mich bemühen, Ihnen eine befriedigende Antwort zu geben.
Die SPD arbeitet zusammen mit den Koalitionspartnern intensiv an einer Verbesserung des Gesundheitswesens. So hatte der Bundestag im Juni 2014 mit dem Finanzierungs- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden, dass die Beiträge im Januar 2015 für die Versicherten gerechter ausfallen. Zu diesem Zweck wurde der Beitragssatz von 15,5 auf 14.6 Prozent gesenkt. Er wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt. Krankenkassen können, unabhängig vom Einkommen des Versicherten, keinen pauschalen Zusatzbeitrag mehr erheben. Zudem fällt der Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent, den bisher Versicherte zu zahlen hatten, weg.
Auch Verbesserungen in der Pflege, die Sie in Ihrem Brief thematisieren, ist ein Schwerpunktthema mit dem wir uns intensiv auseinandergesetzt haben und es auch in Zukunft tun werden. So enthält das Pflegestärkungsgesetz, das zum 1. Januar 2015 in Kraft treten wird, eine Vielzahl von Leistungsverbesserungen im finanziellen Umfang von rund 2,4 Milliarden Euro. Dabei soll sowohl die häusliche Pflege als auch die Betreuung in den Pflegeheimen gestärkt bzw. verbessert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic