Frage an Josip Juratovic von Adrian O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Juratovic,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ist es richtig, dass Sie bei der Abstimmung mit Nein antworten werden? Auf der einen Seite schreiben Sie, "ich bin davon überzeugt: Unsere Maßnahmen werden dazu beitragen, dass die Weiterverbreitung von Kinderpornografie eingedämmt wird" und auf der anderen Seite "Ich kann Ihnen versichern, dass ich im Grundsatz die Zensur im Internet ablehne."
Nachdem heute erneut über das Gesetz diskutiert wurde, bitte eine klares Ja oder Nein!
"Bei der geplanten Änderung des Telemediengesetzes geht es nicht darum, der Bevölkerung Informationen vorzuenthalten oder Bürger unter Generalverdacht zu stellen. Die Gesetzesänderung ist vielmehr Bestandteil einer Gesamtstrategie bei der Bekämpfung von Gewalttaten an Kindern und Jugendlichen."
Nur weil es nicht draum geht, "der Bevölkerung Informationen vorzuenthalten", heißt noch lange nicht, dass es nicht machbar ist. Fakt ist, dass, wenn das geplannte Gesetz in Kraft tritt, das BKA willkürlich Seiten im Internet sperren kann. Die Liste, auf welche die gesperrten Adressen stehen ist für niemanden (außer dem BKA ) zugänglich. Das heißt, dass jede Seite im Internet für deutsche Bürger gesperrt werden kann! Ist das richtig?
Zudem haben Sie folgende Fragen, meiner letzten Nachricht nicht beantwortet:
1. Wie läuft der Prozess ab, welche Seiten "geblockt" werden und welche nicht?
2. Wie kann es sein, dass in einer Demokratie, das Grundgesetz umgangen wird, um Pläne eines einzelnen Ministers umzusetzen? (75% der Internet Benutzer sind bei den 5 Providern, welche zu der Zensur zugestimmt haben)
Ist soetwas demokratisch?
Mit freundlichen Grüßen,
Adrian Ott
Sehr geehrter Herr Ott,
ich denke, ich habe mich in meiner Antwort vom 5.5. an Sie klar ausgedrückt: Es geht bei dem Vorhaben nicht um Zensur, sondern um die Durchsetzung von Recht. Wenn etwas in der realen Welt verboten ist, dann ist dieses Verbot auch für die virtuelle Welt anzuwenden. Dies habe ich auch in der Antwort vom 16.6. an Herrn Mielert erklärt.
Ich wehre mich gegen die Unterstellung, dass wir mit der BKA-Liste eine Überwachung des Internet anstreben würden. Die BKA-Liste bezieht sich lediglich auf Seiten mit kinderpornographischem Inhalt, die auf Servern im Ausland abgespeichert sind. Eine Ausweitung auf andere Inhalte wird von mir ebenso wie von meinen Fraktionskollegen abgelehnt. Es mag einzelne Stimmen aus der CDU/CSU-Fraktion geben, die dies fordern. Dies entspricht jedoch nicht der Mehrheitsmeinung des Parlaments.
Es ist nicht wahr, dass das BKA nun nach Belieben Internetseiten sperren kann. Ein unabhängiges Gremium, dessen Mitglieder mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben müssen, wird beim Datenschutzbeauftragten des Bundes bestellt. Das Gremium gewährleistet eine regelmäßige Kontrolle der BKA-Liste und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Es wird zudem verankert, dass gegen die Aufnahme in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist.
Wie der genaue Prozess des Blockens abläuft, kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich bin weder IT-Fachmann noch Fraktions-Experte für diesen Themenbereich.
Dass beim Kinderpornographie-Bekämpfungsgesetz das Grundgesetz umgangen wird entspricht ebenso wenig der Wahrheit wie Ihre These, dass dies der Plan eines einzelnen Ministers (oder einer einzelnen Ministerin) sei.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic