Frage an Josip Juratovic von Bozica B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Juratovic,
ich bin seit 2004 als private Arbeitsvermittlerin tätig. Die Vermittlungsvergütung wird über die Vermittlungsgutscheine abgerechnet.
Meine Frage: Wenn die Vermittlungsgutscheine nicht ausbezahlt werden, weil der vermittelte Arbeitnehmer nicht sechs Wochen oder sechs Monate bei dem vermitteltem Arbeitgeber arbeitet, wer muss für die Vermittlungsvergütung aufkommen??
Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
Sehr geehrte Frau Bradica,
sehen Sie mir nach, dass ich Ihnen keine Antwort geben kann, wenn ich nicht den konkreten Sachverhalt kenne. Bitte wenden Sie sich mit dem konkreten Sachverhalt an mein Büro, telefonisch (030/227-70107) oder per E-Mail ( josip.juratovic@bundestag.de ). Oder erkundigen Sie sich bei der in diesem Fall zuständigen Bundesagentur für Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic