Frage von Thomas S. • 23.05.2023
Sehr geehrter Herr Schmid, unterstützen Sie die Position des Bayerischen Rechnungshofes Ausgaben für kulturelle Zwecke grundsätzlich auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen? MfG Thomas S.
Antwort von Josef Schmid CSU • 23.05.2023
Sehr geehrter T. S.,
grundsätzlich ja! Allerdings muss ein Wirtschaftlichkeitsvergleich auch möglich sein, was bei einem Grundstück und Gebäude mit Alleinstellungsmerkmal schwerlich möglich ist. Das kann dann nur anhand von internen und vergleichbaren Faktoren gerechnet werden. Deshalb hat der Untersuchungsausschuss zwei Fachgutachten beauftragt, die die Miethöhe als begründet und gerechtfertigt für einen Sonderbau, der nach Ablauf der Mietzeit keine Drittverwendungsfähigkeit hat, bezeichnen.
mit freundlichen Grüßen
Josef Schmid