Frage an Josef Schmid von Rusty S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schmid,
ich wohne und arbeite bei Ihnen im Wahlkreis, Sie vertreten mich also im Bayerischen Landtag. Ich bin hauptberuflich in der Kreativwirtschaft tätig und arbeite als Musiker. Leider bin ich als Solo-Selbstständiger von der Corona-Krise massiv betroffen – aber von den dringend benötigten Corona Soforthilfen praktisch ausgeschlossen. Denn meine Solo-Selbstständigkeit fällt durchs Förder-Raster, da ich kein Büro angemietet habe und von zuhause arbeite. Die Hilfe in Bayern ist jedoch nur für „laufende Betriebskosten“, also gewerbliche Mieten, Pachten, Leasing-Raten ausgelegt. Ich finanziere meine Existenz durch meine Arbeit und den daraus resultierenden Gewinn. Der Wegfall meiner Aufträge führt automatisch dazu, dass ich meinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann und im schlechtesten Fall zum Sozialfall werde.
In anderen Bundesländern (z.B. NRW, HH) dürfen in solchen Fällen auch klar definierte Beiträge zum Lebensunterhalt angefordert werden, um genau dieses Szenario zu verhindern, in Baden-Württemberg wird es ein monatliches Grundeinkommen für Betroffene geben! Was tun Sie in Bayern? Sind Sie sich bewusst, dass viele Solo-Selbstständige aus der Kreativwirtschaft in Ihrem Wahlkreis beheimatet sind, denen momentan nicht geholfen wird? Ich bitte Sie, setzen Sie sich für uns Solo-Selbstständige in Bayern ein! Sorgen Sie dafür, dass in Bayern Förderkriterien wie in NRW und Baden-Württemberg gelten! Unterstützen Sie mit Ihrer Stimme die heimische selbstständige Wirtschaft, denn Ihr Wahlkreis ist davon akut betroffen! Berichten Sie mir, wie sie sich zu diesem Sachverhalt positioniert haben!
Herzlichen Dank für Ihr Engagement.
Mit freundlichen Grüßen
Rusty Stone
Sehr geehrter Herr Stone,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.04.2020, in der Sie Ihre Situation als Soloselbstständiger im künstlerischen Bereich schildern.
Der Corona-Rettungsschirm, der in Bayern ein Gesamtvolumen von 20 Millionen in der Soforthilfe hat. Dieser Fond deckt einen Großteil der Wirtschaft ab. Am 20.04.2020 verkündete der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder in seiner Regierungserklärung eine erneute Erweiterung um auch das kulturelle und soziale Leben in Bayern zu unterstützen. Der Freistaat Bayern hilft im sozialen und kulturellen Bereich mit einem Volumen von rund 500 Millionen Euro. Der Freistaat kommt dem Förderauftrag aus Art. 140 der Bayerischen Verfassung, die Kunst und das kulturelle Leben zu fördern und insbesondere Mittel zur Unterstützung von Künstlern bereitzustellen, mit hohem finanziellem Engagement nach. Die Staatsregierung hat dazu folgende Hilfsprogramme beschlossen:
„(…) Solokünstler:
Der Ministerrat hat ein neues Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler in Höhe von bis zu 90 Mio. Euro beschlossen. Es soll bis zu 30.000 in der Künstlersozialkasse versicherte Solokünstler erfassen, die bislang nicht von dem Programm „Soforthilfe Corona“ erfasst werden. Sie sollen über drei Monate monatlich 1.000 Euro erhalten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Das Wissenschaftsministerium legt die genauen Fördergrundsätze fest. Das Programm wird über die Bezirksregierungen und die Landeshauptstadt München abgewickelt. (…)“
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Schmid