Frage an Josef Rief von Frans Joris F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie stellen Sie sich jetzt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des von Ihnen mitbeschlossenen § 217 zur Neuordnung der Sterbehilfe?
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe im Februar dieses Jahres.
Ich bedaure die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sehr. Mit dieser Entscheidung geht das Gericht weit über die Rechtslage in anderen Ländern hinaus und ermöglicht Sterbehilfe zu jeder Zeit, aus jedem Anlass und zu jedem Lebensalter. Ich bedaure es ebenfalls, dass das Gericht die intensive Befassung und das Ringen um eine vertretbare Lösung im Bundestag, was zur Formulierung des § 217 geführt hatte, bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt.
Das Urteil lässt dem Gesetzgeber aber ausdrücklich Spielraum für Konkretisierungen und Regulierungen. Hier müssen wir ansetzen. Wir dürfen nicht zusehen, wie einer gesellschaftlichen Entwicklung Vorschub geleistet wird, in der wir uns an Angebote zur organisierten Selbsttötung als normale Behandlung gewöhnen. Getreu unserer Werte und unserer Verfassung treten wir für das Leben ein und nicht für das Sterben.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Rief, MdB